Mündliche Steuerberaterprüfung |
|||||||||
|
|
|||||||||
Zweck der mündlichen Prüfung
|
|||||||||
Sinn und Zweck der mündlichen Prüfung ist insbesondere, dass der Prüfungskandidat den Prüfungsausschuss überzeugt, dass er eine für die Berufsausübung des Steuerberaters notwendige Persönlichkeit besitzt. |
|||||||||
Stellenwert der mündlichen Prüfung
|
|||||||||
Die mündliche Prüfung ist mit 50 % Bewertungsanteil genauso bedeutsam wie die schriftliche Prüfung. Der Vorbereitungsaufwand für die mündliche ist dabei aber geringer als für die schriftliche Prüfung. |
|||||||||
Weitergehende Links:
|
|||||||||
|
|
|||||||||
|
|||||||||
|
|
|||||||||
(C) SteuerExTra 2012 - Alle Rechte vorbehalten! www.steuerextra.de |
|||||||||