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Dauer des Kurzvortrages und Hilfsmittel

Die Details zum Kurzvortrag sind in den Bundesländern unterschiedlich. Ihre Details ergeben sich aus der Einladung zur mündlichen Prüfung.

Zusammenstellung nach Bundesländern

Bundesland Vortragsreihenfolge Vortragshaltung Zeitrahmen für den Vortrag Hilfsmittel werden die Hilfsmittel gestellt oder sind die eigenen mitzubringen? sind eigene Karteikarten zulässig? vorherige Mitteilung der Prüfungskommission Besonderheiten
Baden-Württemberg wird ausgelost oder alphabetisch sitzend oder stehend ca. 8 bis 10 Minuten Gesetze (evtl. plus Berufsordnung) Gesetze mitbringen; Rest wird gestellt ja nein
Bayern alphabetisch verschiedene Varianten: a) wahlweise stehend / sitzend, mal mit mal ohne Stehpultvariante oder b) nur stehend, manchmal zwingend mit Stehpult. Nürnberg: wahlweise sitzend / stehend. max. 10 Minuten Gesetze (so die meisten Rückmeldungen), vereinzelt auch Gesetze und Richtlinien bzw. Gesetze, Richtlinien, Erlasse. Nürnberg: G gestellt München: fast nie. A4+A5-Papier liegen vor. Nürnberg: ja nein Stehpult ist gegenüber dem Vorsitzenden. Das Betreuungspersonal informiert über die Männer- bzw. Frauenanzahl in der PK und ob eine Uhr im Raum vorhanden ist.
Berlin wahlweise sitzend oder stehend 5 bis 7 Minuten keine; Schreibutensilien mitbringen, Papier wird gestellt entfällt daher nein ja als PK-Nummer
Brandenburg 5 bis 10 Minuten Gesetze, Richtlinien eigene ja nein, gibt nur eine PK
Bremen ca. 10 Minuten Gesetze, Richtlinien, Erlasse eigene ?
Hamburg wahlweise sitzend oder stehend 10 Minuten Gesetze, Richtlinien, Erlasse. Schreibmaterial wird gestellt. gestellt ja. Es werden aber auch welche gestellt. Eigene kann man aber auch verwenden. ja mit Name und PK-Nummer
Hessen Reihenfolge wird unter den Prüfungskandidaten ausgemacht wahlweise sitzend oder stehend 5 bis 10 Minuten; dann Fallbeillösung. Der Vortrag endet definitiv bei 10 Minuten durch Abbruch. Gesetze eigene ja nein Prüfungskandidaten bestimmen die Vortragsreihenfolge unter sich.
Mecklenburg-Vorpommern kein System erkennbar. Im 15Min-Abstand werden die Kandidaten geladen. stehend max. 10 Minuten Gesetze, Richtlinien, Erlasse eigene ja. Es wird kein Papier gestellt. ja, namentlich. Es gibt nur eine PK
Niedersachsen wahlweise sitzend oder stehend 8 bis 10 Minuten Gesetze, Richtlinien, Erlasse eigene ja ja, PK-Nr.
Nordrhein-Westfalen alphabetische Reihenfolge sitzend oder stehend. Münster: PKs geben keine Info. 8 bis 10 Minuten Gesetze eigene ja. Ausnahme Münster: dort nein nein Jeder Prüfungskandidat hat eigene 3 Kurzvortragsthemen. Die Prüfungskandidaten gehen gemeinsam in den Prüfungsraum und halten nacheinander ihre Vorträge. So hören sie auch die anderen Vorträge.
Rheinland-Pfalz alphabetische Reihenfolge stehend oder sitzend 8 bis 10 Minuten Gesetze + Richtlinien ab dem Jahre 2006 eigene ja nein
Saarland ca. 10 Minuten (ideal 8 Min.) Gesetze + Richtlinien ab 2006 + Erlasse eigene ja, gestellt (ohne Linien) nein
Sachsen stehend 10 Minuten Gesetze eigene ja nein
Sachsen-Anhalt stehend 8 bis 10 Minuten Gesetze, Richtlinien, Erlasse eigene ja ja , namentlich
Schleswig-Holstein stehend am Rednerpult oder sitzend am Tisch max. 10 Minuten Gesetze gestellt ja und nein, wird unterschiedlich zwischen den PK gehandhabt . Es gibt auch gestellte Karteikarten. nein
Thüringen stehend oder sitzend 10 Minuten Gesetze eigene nein nein Vortragsreihenfolge entspricht der späteren Sitzreihenfolge

In den meisten Bundesländern liegt die gewünschte Kurzvortragsdauer bei etwa 10 Minuten. Das bedeutet, dass eine Abbewertung des Kurzvortrages droht, wenn man diese gewünschte Dauer deutlich unterschreitet.

Die Vorgehensweise der Prüfungskommissionen ist unterschiedlich, wenn man den Vortragszeitrahmen nicht einhält. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Jeder Vorsitzende hat hier einen Ermessensspielraum.

Sollten auch Sie Infos zum Ablauf des Kurzvortrags haben, so mailen Sie sie mir bitte: mailto:info@steuerextra.de

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